Montags ist Brötchentag.
Mittwochs und Freitags gehen wir vormittags in den Wald.
Bei allen Zeiten handelt es sich um ungefähre Angaben.
06:30 Uhr:
Die ersten Kinder werden gebracht. Die „frühen Vögel“ werden in das morgendliche Familienleben voll integriert.
08:30 Uhr: Gemeinsames Frühstück
Je nach Lust und Laune essen wir entweder kindgerechtes Müsli oder frisches Brot und trinken Milch, Wasser oder Tee. Wenn der erste Hunger gestillt ist räumen, wir gemeinsam den Frühstückstisch ab.
Danach beginnt das freie Spielen. Wir lesen Bücher, malen, basteln, toben, puzzeln oder bauen die höchsten Klötzchentürme der Welt.
Am Tisch gibt es für die größeren Kinder auch die Möglichkeit zu kneten oder Gesellschaftsspiele zu spielen. Hier backen wir auch gerne mal alle zusammen. Bei schönem Wetter gehen wir raus in den Garten, Wald oder gehen auf den Spielplatz um die Ecke.
11:30 Uhr: Gemeinsames Mittagessen
Ich koche für die Kinder jeden Tag frisch, gesund und kindgerecht.
Ab ca. 12:30 Uhr wird die Ruhezeit eingeläutet.
Die kleineren Kinder werden ins Bett gebracht und machen Mittagsschlaf. Für Babys gelten die festen Ruhezeiten nicht. Sie können natürlich schlafen, wann sie möchten.
Die Kinder, die schon etwas größer sind oder einfach nicht schlafen möchten, können sich ruhig beschäftigen. Beispielsweise lesen wir Bücher oder malen etwas.
Nach der Mittagsruhe ca. gegen 14:00 Uhr gibt es einen kleinen Zwischensnack.
Danach spielen wir wieder alle zusammen. Je nach Wetter lassen wir uns entweder draußen oder drinnen etwas Schönes einfallen.
16:00 Uhr:
Wir räumen alle gemeinsam auf und verabschieden uns mit einem Lied. Die ersten Kinder werden abgeholt.
Ich habe zwei eigene Kinder, die nachmittags auch den einen oder anderen Termin haben. Die Nachmittagskinder werden in das Familienlebem voll integriert. Ich habe ein großes Auto und schwups sind alle verstaut und wir düsen eben los. Dies wird natürlich vorher mit den Eltern besprochen. Auch wird mir bei Vertragsabschluss per Vollmacht bescheinigt, dass ich mit dem Kind Auto fahren darf.